Aktuelles

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Einen Überblick über Neuigkeiten und Aktivitäten der vergangenen Wochen finden Sie in unserem Newsletter [pdf]

 

Aktuelle Pressemitteilung

 

Die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Sozialbereich sind stark psychisch belastet. Mit 40,7 Fehltagen pro Jahr wegen psychischer Erkrankungen belegen sie laut BILD den zweiten Platz in der Statistik.
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus zeigt sich von den Faktoren nicht überrascht, kritisiert aber, dass auf die Ursache dieses Missstands nicht eingegangen wird. Zu nennen ist hier der ausufernde Kosten- und Leistungsdruck auf die Berufsgruppen in der Versorgung. Immer mehr Patienten müssen mit immer weniger Personal in immer kürzerer Zeit versorgt werden. 

 

Ausgewählte Publikationen und Pressestimmen finden Sie HIER

 


Stiftung Warentest rät ab vom „Pflege-Bahr“

 

 

Als „Mogelpackung" bezeichnet die Stiftung Warentest im „Finanztest" (5/2013) die seit Jahresbeginn staatlich geförderte Pflegeversicherung („Pflege-Bahr"). Stiftung Warentest warnt mit der Auflistung vieler Negativfaktoren vor dem Abschluss einer solchen Versicherung. Die neuen Leistungen reichen laut "Finanztest" bei weitem nicht aus, um eine Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Außerdem seien v.a. die Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0) bei gleichem Beitrag oft deutlich niedriger als in Tarifen ohne die staatliche Zulage von 5 Euro monatlich. Hinzu komme, dass durch die vorgesehene dynamische Erhöhung der Leistungen bei einigen Tarifen der inflationsbedingte Anstieg der Pflegekosten nicht abgedeckt werde.

 

 


 

 

Kleine Anfrage: Medizinische Gutachten in Gerichtsverfahren

Einige Abgeordnete und die Fraktion die Linke haben eine kleine Anfrage im Bundestag eingereicht (Drucksache 17/ 12673).
Der Sachverhalt: Medizinische Gutachten in Gerichtsverfahren, ein Thema, das auch Gegenstand einiger Reportagen in den Medien war und Hintergrund zahlreicher Beschwerden beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die DGVP ist gespannt, wie die Antworten zu den 35 Fragen an die Bundesregierung ausfallen werden.


Interessanter Artikel

 

Allein gegen die Mächtigen (Frankfurter Rundschau/ Berliner Zeitung, 06.04.2013):
Horst G. kämpft auf eigene Kosten für mehr Patientenrechte. Zwei Gesetzesänderungen hat er erreicht. Kaum ein Abgeordneter im Bundestag, der sich ernsthaft mit Gesundheit beschäftigt, der ihn nicht kennt. Doch Horst G. hat Angst vor den Versicherungen und hält sich deshalb im Verborgenen auf.

Lesen Sie die Geschichte des DGVP-Mitglieds Horst G. (Link zum Artikel)


 

 Sendehinweis

NDR 45 Min - Der verlorene Patient.

Montag, 27. Mai 2013, 22:00 bis 22:45 Uhr (Wiederholung am Donnerstag, 30.05.2013 um 00:20 Uhr) [Link zur Sendung]

  


 

Stellungnahme

Effektivität und Vernetzung statt falscher Wettbewerb!
Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung - mit diesem Thema beschäftigt sich das Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, das am 18.09.2012 in Berlin auf einem Symposium präsentiert wurde.
Die DGVP hat sich mit den Inhalten auseinandergesetzt und eine Stellungnahme erarbeitet. Unser Fazit: Kein schädlicher Wettbewerb, sondern Effektivität und Effizienz! Näheres finden Sie HIER.  


 Rubrik: DGVP informiert...

 

Wir wollen mit dieser Reihe auf konkrete Fragen der Bevölkerung eingehen, Situationen aus dem alltäglichen Umgang mit dem Gesundheitswesen erklären, Hintergründe und Konsequenzen aufzeigen. 

Unser aktuelles Thema: Die Bürgerversicherung - eine gute oder schlechte Idee?
Gerne nehmen wir Ihr Thema auf!  Zur Seite DGVP informiert... 

 


 

 

 

Elektronische Gesundheitskarte
Eine Frage, die sich immer wieder stellt: kann ich als Versicherter die elektronische Gesundheitskarte ablehnen und muss ich tatsächlich dafür ein Foto einschicken?
Generell gilt: eigentlich können Sie die eGK nicht ablehnen, denn deren Einführung ist gesetzlich vorgeschrieben. [Mehr...]

 Interessant hierzu: Sendung Markt 11.02.2013 (NDR, Link zur Sendung


 

Wir unterstützen das Chak-e-Wardak Hospital Projekt
Das Chak-Hospital in der Provinz Wardak arbeitet dort seit mehr als 23 Jahren. Es leistet hervorragende Hilfe für Menschen der Region. Täglich werden hunderte von Patienten stationär und ambulant behandelt. Helfen Sie dem Chak-e-Wardak Hospital Projekt mit einer Spende [Mehr...]  


Gesetze

 

10.04.2013 - Kabinett beschließt mehrere Gesetzesentwürfe

Reduktion der Säumniszuschläge bei Zahlungsrückständen
Seit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz besteht Versicherungspflicht. Kündigungen der Krankenversicherung wegen Beitragsschulden ist für beide Seiten - Versicherung wie Versicherten - nicht mehr möglich. Bisher galt ein monatlicher Säumniszuschlag von 5% - dieser soll nun auf 1% reduziert werden. Für PKV-Versicherte soll ein Notlagentarif eingeführt werden, der bisherige Versicherungsvertrag ruht währenddessen. Nach Begleichung der Beitragsschuld kann in den urprünglichen Tarif zurückgekehrt werden.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung im Bundesrat.

Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Die Änderung soll Unsicherheiten im Bezug auf die Regelungen derfrühen Nutzenbewertung beseitigt werden. Für Arzneimittel des Bestandmarkts gelten hinsichtlich der Nutzenbewertung die gleichen Regeln wie für neue Arzneimittel. Die europäische Richtlinie im Bereich Pharmakovigilanz soll durch das Gesetz umgesetzt werden und bestehende Dopingrichtlinien werden verschärft.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung im Bundesrat.

Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
Der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt unter anderem darauf, Probleme bei der Anwendung verschiedener Regelungen zu beheben, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen.
Versicherte wissen oftmals nicht, ob und für welche Behandlungskosten ihre Krankenversicherung tatsächlich aufkommt. Nach dem neuen Gesetz soll ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen können. In dringenden Fällen muss die Auskunft dann unverzüglich erfolgen.
In der privaten Krankenversicherung sollen Privatversicherte daher jetzt von ihrem privaten Krankenversicherer einen Auskunftsanspruch darüber erhalten, ob dieser Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist aber, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3.000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. Sie ist in dringenden Fällen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen zu erteilen. Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit. Bisher war das nur ein Monat.
Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen. Das ist derzeit erst nach drei Jahren möglich.

 Quelle: Protokoll Bundestag, Sitzung 31.01.2013

 
Patientenrechtegesetz
Das Gesetz bündelt bestehende Vorschriften und verstärkt das Recht auf Information und Akteneinsicht für den Patienten, die Dokumentationspflicht durch die Ärzte. Weitere Bestandteile sind die Fristenregelung bei Leistungsanfragen an die GKV und mehr Unterstützung durch die Krankenkasse beim verdacht auf Behandlungsfehler. Eine inhaltliche Kurzübersicht leistet unser Dokument DGVP informiert... was bringt das Patientenrechtegesetz [Download].
Mit Entscheidung des Bundesrates vom 01.02.2013 wurde das parlamentarische Verfahren des im Bundestag bereits verabschiedeten Patientenrechtegesetzes beendet. Es tritt in Kürze - mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - in Kraft.

 

 

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Transplantationsgesetz
Am 1. November 2012 tritt das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ in Kraft. Damit soll die Organspendebereitschaft in Deutschland erhöht werden. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Beteiligt werden die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen.
Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Desweiteren sollen die Kassen auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner nennen, für Fragen der Organ- und Gewebespende, zur Entscheidung für oder gegen die Organspende, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung.

 

   
Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Der Bundestag hat am 29.06.2012 das Pflegeneuausrichtungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der DGVP ist aber nicht alles Gold, was glänzt. Neue bürokratische Hürden, v.a. bei den Zeitbudgets sind zu erwarten. Was ändert sich durch das neue Pflegegesetz? Die wichtigsten Neuerungen finden Sie HIER.
Stellungnahme: Ein paar gute Ansätze und viel unausgegorene und am Ende vielleicht sogar gefährliche Aspekte - so ist das Fazit der DGVP zum Pflegeneuausrichtungsgesetz, das im September den Bundesrat passiert hat.
Lesen Sie HIER unsere Stellungnahme.  

Präimplantationsdiagnostik (PID):
Das Kabinett hat am 19. Februar der „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“(PIDV) in der Fassung, die der Bundesrat am 1. Februar 2013 beschlossen hat, zugestimmt.